Kindersitzpflicht im Taxi

Immer wieder kommt die Frage nach der Kindersitzpflicht im Taxi. Laut STVO ist ein Kindersitz im Taxi nicht notwendig. Da die Fahrten ja spontan passieren und es nicht möglich ist für alle Altersgruppen Kindersitze mitzuführen oder ja sogar oft mehrere Kinder mitfahren, gibt es hierfür eine Ausnahmeregelung. Die Kinder sollten aber trotzdem angegurtet werden, wichtig dabei ist nur, dass der Diagonalgurt nicht den Hals berührt,



sondern am besten unter den jeweiligen Arm oder hinter das Kind gegeben wird, damit es nicht durch den Gurt erwürgt wird. A-Taxi Graz ist ihnen dabei gerne behilflich. Sie können natürlich gerne in unseren Taxis ihren eigenen Kindersitz mitbringen. Die meisten Fahrer sind Eltern und kennen sich bei der Befestigung von Kindersitzen in den Taxis aus.

(Bildquelle: Pixabay.com – CC0 Public Domain)
Verfasser: Herbert Schrey
Veröffentlichung durch: Taxi Graz

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