Gelegenheitsverkehrsgesetz Österreich 2019

Seit August 2019 ist das neue Gelegenheitsverkehrsgesetz in Kraft.
Es wurde in erster Linie deswegen geschaffen, um die Niedrigpreisstrategie von Uber zu unterbinden. Das ist allerdings nur in Tarifgebieten möglich.
Mietwagen- und Taxigewerbe wurden dadurch fahrpreismäßig angepasst.
Neu ist die mögliche Pauschalierung von Fahrten im Tarifgebiet, wenn diese den Stundentarif überschreiten. Dadurch wird es für den Kunden wieder möglich, für Fahrten über € 30 einen besseren Preis zu erzielen.
Rabatte auf Gutscheine werden verboten, die Taxizentralen dürfen ihre Gutscheine nur mehr 1:1 ausgeben.



Strenger werden auch die Auflagen für den Erhalt der Konzession. So darf man bei der Finanz und bei der Sozialversicherung keine Schulden haben und bei einer Strafe über 3 Monaten oder 180 Tagsätzen ist die Konzession auch weg
Auch wird die Leistungsfähigkeit regelmäßig überprüft, das bedeutet, es muss pro Taxi ein Kapital von 7.500 € vorhanden sein.

(Bildquelle: Pixabay.com – CC0 Public Domain)
Verfasser: Herbert Schrey
Veröffentlichung durch: Taxi Graz

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